Wenn der Lagebericht Ihrer Gesellschaft erstellt wird, dann ist auch zu prüfen, ob ein Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG erstellt werden muss.
Der Abhängigkeitsbericht nach § 312 AktG wird von uns genauso gründlich verfasst, wie die anderen Unternehmensberichte bspw. der Risikobericht oder der GmbH Geschäftsbericht.
Unsere Texter der IR / Finanzkommunikation wissen genau welche Inhalte in den Abhängigkeitsbericht einfließen müssen.
Damit können Sie sicher sein, dass alle relevanten Punkt ein Ihrem Abhängigkeitsbericht enthalten sind.
Während wir Ihre Unternehmenberichte erstellen, können Sie sich voll auf Ihr operatives Geschäfts konzentrieren.
Als Profis der Finanz PR verstehen wir unser Fach, was Ihr Nutzen ist.
