Das geht!
Ein bewährtes, zuverlässiges und notariell anerkanntes System zur Präsenzerfassung wird von uns eingesetzt.
Wir erfassen Ihre Fondsteilnehmer auf Ihrer Gesellschafterversammlung , Aktionäre oder Delegierten.
Die Stimmabgabe kann mündlich, durch Stimmkarten oder über Funk erfolgen.
Die Stimmauszählung durch Funksignale bringt dabei insbesondere auf Parteitagen und Vollversammlungen viele Vorteile.
Die Beschlussfassung ist dadurch schneller als durch Zuruf oder Stimmkarten möglich.
Durch Funksignale liegen die Ergebnisse sekundenschnell und rechtlich exakt vor.
Verlieren Sie keine Zeit mehr durch unnötige manuelle oder maschinelle Stimmauszählung.
